Schlusskontrollen
Übernimmt der Eigentümer vom Ersteller (Elektro-Installateur) eine elektrische Installation mit einer Kontrollperiode von 20 Jahren (Wohnungsbau), so muss er der Netzbetreiberin (z. B. EWZ) bei der Übernahme der Installation vom Ersteller mit dem Sicherheitsnachweis nach NIV Art. 37 nachweisen, dass die Installation den Vorschriften der NIV und den Regeln der Technik entspricht und nach NIV Art. 25 kontrolliert wurde.
Der Sicherheitsnachweis muss vom Ersteller bei der Übergabe der Installation komplett ausgefüllt, dem Eigentümer übergeben werden.